Teil A · Grundlagen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend Bedingungen) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software lemplo zwischen der
swappz GmbH Martinstraße 9, 57462 Olpe Amtsgericht [Siegen], HRB [ ]
(nachfolgend Anbieter) und ihren Kunden (nachfolgend Kunde).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt der Anbieter nicht. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, die Leistungen für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit oder als öffentliche Stelle zu beziehen. Der Anbieter darf geeignete Nachweise verlangen.
(3) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, auf ein Schreiben mit solchen Bedingungen Bezug nimmt oder die Leistung in ihrer Kenntnis erbringt.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für ihren Inhalt ist eine Vereinbarung in Textform maßgeblich.
(5) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:
die individuelle Vereinbarung, soweit vorhanden,
die Bestellung mit den dort angegebenen Preisen und dem gewählten Paket,
der Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (nachfolgend AVV), soweit der Schutz personenbezogener Daten betroffen ist,
diese Bedingungen einschließlich Anlage 1 und Anlage 2.
§ 2 Begriffe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Software | die vom Anbieter betriebene Anwendung lemplo einschließlich Assistent, Widget und Dashboard |
| Assistent | das KI-gestützte Dialogsystem, das Fragen von Besuchern auf Grundlage der Kundeninhalte beantwortet |
| Widget | das Fenster, über das der Assistent auf der Website des Kunden angezeigt wird |
| Dashboard | die Verwaltungsoberfläche zur Einrichtung, Pflege und Auswertung |
| Kundeninhalte | alle Inhalte, die der Kunde bereitstellt, hochlädt, eingibt oder freigibt, damit der Assistent daraus antworten kann |
| Besucher | Personen, die den Assistenten auf der Website des Kunden nutzen |
| Nutzer | Personen, denen der Kunde einen Zugang zum Dashboard einräumt |
| Arbeitsergebnisse | Antworten, Auswertungen, Berichte und Exporte, die die Software für den Kunden erzeugt |
| Werktage | Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen sowie des 24. und 31. Dezember |
| Textform | eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger nach § 126b BGB, insbesondere E-Mail |
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
(2) Im Bestellvorgang wählt der Kunde Paket und Zahlweise und gibt seine Unternehmensdaten ein. Vor Absenden der Bestellung kann er seine Angaben prüfen und berichtigen. Mit dem Absenden gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
(3) Vor dem Absenden bestätigt der Kunde gesondert und aktiv,
dass er diese Bedingungen und den AVV gelesen hat und ihnen zustimmt,
dass die bestellende Person berechtigt ist, den Kunden zu vertreten.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt, spätestens mit der Freischaltung des Zugangs zum Dashboard. Der Anbieter kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(5) Der Anbieter dokumentiert die Fassung der Vertragsdokumente, den Zeitpunkt der Zustimmung und die zustimmende Person. Er stellt diese Bedingungen und den AVV in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung im Dashboard zum Abruf und zur Speicherung bereit.
(6) Handelt die bestellende Person ohne Vertretungsmacht, bleibt ihre Haftung nach § 179 BGB unberührt.
§ 4 Testzugänge und Demonstrationen
(1) Der Anbieter kann Interessenten einen Demonstrationsassistenten oder einen zeitlich begrenzten Testzugang bereitstellen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(2) Demonstrationen und Testzugänge sind unentgeltlich, werden ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit oder Beschaffenheit bereitgestellt und können jederzeit beendet werden. Anlage 2 gilt für sie nicht.
(3) Für unentgeltliche Leistungen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ein Testzugang geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Dafür ist eine Bestellung nach § 3 erforderlich.
Teil B · Leistungen des Anbieters
§ 5 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Die Software wird auf Systemen des Anbieters oder der von ihm beauftragten Dienstleister betrieben. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden oder die Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.
(2) Der Umfang der Leistungen ergibt sich abschließend aus der Bestellung und Anlage 1. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet der Anbieter nicht. Sie können gesondert vereinbart werden.
(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in vertragsgemäßem Zustand. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet, insbesondere keine bestimmte Zahl von Besuchern, Gesprächen, Bewerbungen oder Einstellungen.
(4) Die Software ist für die Nutzung mit aktuellen Versionen gängiger Browser ausgelegt. Der Anbieter schuldet keine Anpassung an veraltete Browser, an besondere Gestaltungen der Website des Kunden oder an Systeme Dritter, die der Kunde einsetzt.
(5) Der Anbieter schuldet keine rechtliche, steuerliche oder personalwirtschaftliche Beratung. Vorlagen und Informationen, die er bereitstellt, etwa zum Datenschutz oder zur Mitbestimmung, sind unverbindliche Hilfestellungen und ersetzen keine eigene Prüfung durch den Kunden.
§ 6 Einrichtung
(1) Der Anbieter richtet den Assistenten nach Vertragsschluss auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Inhalte ein. Die Einrichtung ist mit der einmaligen Einrichtungsgebühr abgegolten.
(2) Die Einrichtung umfasst den in Anlage 1 beschriebenen Umfang. Eine inhaltliche Erstellung, Überarbeitung oder redaktionelle Prüfung der Kundeninhalte ist nicht geschuldet.
(3) Der Kunde stellt die erforderlichen Inhalte innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss bereit. Verzögert sich die Einrichtung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verschiebt sich der Beginn des Vertrags nicht. Die Einrichtungsgebühr bleibt fällig.
(4) Die Einrichtung ist abgeschlossen, wenn der Anbieter dem Kunden den Einbindungscode und den Zugang zum Dashboard bereitgestellt hat und der Assistent auf Grundlage der freigegebenen Inhalte antwortet.
§ 7 Weiterentwicklung und Änderung der Leistungen
(1) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und stellt Verbesserungen ohne zusätzliche Vergütung bereit, soweit sie zum gebuchten Paket gehören.
(2) Der Anbieter darf die Software und einzelne Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, wenn
ein triftiger Grund vorliegt, insbesondere eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben oder des Stands der Technik, die Abwehr von Sicherheitsrisiken, eine Änderung der Leistungen eines Dienstleisters oder die technische Weiterentwicklung, und
die wesentlichen Leistungen nach Anlage 1 nicht beeinträchtigt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(3) Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzung durch den Kunden wesentlich, kündigt der Anbieter sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
(4) Änderungen, die zur Abwehr einer akuten Sicherheitsgefahr oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht unverzüglich erforderlich sind, darf der Anbieter ohne Ankündigung vornehmen. Er informiert den Kunden nachträglich.
(5) Funktionen, die ausdrücklich als Vorabversion, Beta oder Test gekennzeichnet sind, kann der Anbieter jederzeit ändern oder einstellen. Für sie gilt Anlage 2 nicht.
§ 8 Dienstleister und eingesetzte KI-Modelle
(1) Der Anbieter darf zur Erbringung seiner Leistungen Dienstleister einsetzen, insbesondere für Rechenzentren, Datenbanken, E-Mail-Versand und die Bereitstellung von KI-Sprachmodellen. Er bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistungserbringung verantwortlich.
(2) Der Anbieter wählt das eingesetzte Sprachmodell nach eigenem Ermessen aus. Er darf auf eine neuere Modellversion desselben Anbieters wechseln, wenn die Qualität der Antworten dadurch mindestens gleichwertig bleibt.
(3) Für die Hinzunahme oder den Austausch von Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt ausschließlich das Verfahren nach dem AVV, einschließlich der dort vorgesehenen Information und des Widerspruchsrechts des Kunden.
§ 9 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt den Assistenten mit einer Verfügbarkeit von 98,0 Prozent im Kalendermonat bereit. Die Einzelheiten, insbesondere die Berechnung, die Wartungsfenster und die nicht einzurechnenden Zeiten, regelt Anlage 2.
(2) Eine höhere Verfügbarkeit, eine ununterbrochene oder fehlerfreie Bereitstellung oder bestimmte Antwortzeiten des Assistenten sind nicht geschuldet.
(3) Für die Verbindung zwischen dem Kunden oder den Besuchern und dem Rechenzentrum, insbesondere für das Internet, die Website des Kunden, deren Hosting und die Endgeräte der Besucher, ist der Anbieter nicht verantwortlich.
§ 10 Support
(1) Der Anbieter leistet Unterstützung bei der Nutzung der Software und bei Störungen nach Anlage 2.
(2) Der Support umfasst Fragen zur Bedienung, die Annahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen und die Unterstützung bei der Einbindung. Nicht umfasst sind Schulungen, die Bearbeitung von Kundeninhalten, Anpassungen an der Website des Kunden und Beratung, soweit nicht gesondert vereinbart.
Teil C · Künstliche Intelligenz
§ 11 Arbeitsweise und Grenzen des Assistenten
(1) Der Assistent nutzt ein KI-Sprachmodell. Er erzeugt Antworten auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Inhalte. Findet er dort keine ausreichende Grundlage, verweist er an die vom Kunden benannte Ansprechperson, statt eine Antwort zu erfinden.
(2) Grenzen der Technik. KI-Sprachmodelle arbeiten nach Wahrscheinlichkeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
Antworten auch bei sorgfältiger Einrichtung im Einzelfall unvollständig, missverständlich oder unzutreffend sein können,
dieselbe Frage nicht immer gleich beantwortet wird,
die Qualität der Antworten wesentlich von Vollständigkeit, Aktualität und Klarheit der Kundeninhalte abhängt.
Dies entspricht dem Stand der Technik und ist kein Mangel, solange die Software im Übrigen bestimmungsgemäß arbeitet.
(3) Keine verbindlichen Auskünfte. Antworten des Assistenten sind keine Willenserklärungen des Anbieters oder des Kunden und keine verbindlichen Zusagen gegenüber Besuchern, etwa zu Vergütung, Arbeitszeiten, Fristen oder Einstellungschancen. Der Kunde stellt dies gegenüber den Besuchern in geeigneter Weise klar. Der vom Anbieter bereitgestellte Datenschutzhinweis und die Begrüßung des Assistenten enthalten einen entsprechenden Hinweis.
(4) Steuerung durch den Kunden. Der Kunde kann im Dashboard jederzeit Inhalte ändern und entfernen, einzelne Antworten sperren und den Assistenten pausieren. Der Kunde prüft die Antworten des Assistenten nach der Einrichtung und danach in angemessenen Abständen stichprobenartig.
(5) Meldung von Fehlern. Stellt der Kunde eine unzutreffende Antwort fest, korrigiert er den zugrunde liegenden Inhalt oder sperrt die Antwort und meldet den Vorgang dem Anbieter, wenn er einen technischen Fehler vermutet.
§ 12 Pflichten nach der KI-Verordnung und Zweckbindung
(1) Rollen. Im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (nachfolgend KI-Verordnung) ist der Anbieter Anbieter des Assistenten, der Kunde ist Betreiber.
(2) Kennzeichnung. Der Anbieter gestaltet den Assistenten so, dass Besucher erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung). Der Kunde entfernt, verdeckt oder verändert diese Kennzeichnung nicht.
(3) KI-Kompetenz. Der Kunde stellt sicher, dass Personen, die in seinem Auftrag mit dem Assistenten und dem Dashboard arbeiten, über ein für ihre Aufgabe ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-Verordnung). Der Anbieter stellt dafür Informationen zur Arbeitsweise und zu den Grenzen des Assistenten bereit.
(4) Zweckbindung. Der Kunde setzt den Assistenten ausschließlich ein, um über Ausbildung, duales Studium, Praktikum und den Kunden als Arbeitgeber zu informieren. Untersagt ist insbesondere der Einsatz
zur Entgegennahme, Auswertung, Filterung oder Bewertung von Bewerbungen,
zur Vorauswahl, Einstufung oder Bewertung von Personen,
zur gezielten Schaltung von Stellenanzeigen anhand von Merkmalen einzelner Personen,
zur Überwachung oder Bewertung von Beschäftigten,
zu Zwecken, die nach Art. 5 KI-Verordnung verboten sind.
(5) Folgen. Eine Nutzung entgegen Absatz 4 kann dazu führen, dass der Assistent als Hochrisiko-KI-System im Sinne von Anhang III der KI-Verordnung einzuordnen ist und den Kunden weitergehende Pflichten treffen. Der Anbieter bietet solche Funktionen nicht an und übernimmt für eine solche Nutzung keine Verantwortung. § 30 gilt entsprechend.
§ 13 Kein Training, Verwendung von Daten
(1) Der Anbieter verwendet Kundeninhalte und Gesprächsverläufe nicht zum Training, zur Feinabstimmung oder zur sonstigen Weiterentwicklung von KI-Modellen. Dasselbe gilt für die vom Anbieter eingesetzten Dienstleister.
(2) Kundeninhalte werden ausschließlich für den Assistenten des Kunden verwendet und nicht in Assistenten anderer Kunden eingebunden.
(3) Der Anbieter darf die gestellten Fragen auf Themenebene und in anonymisierter Form auswerten, um seine Leistungen zu verbessern und allgemeine Erkenntnisse über den Informationsbedarf von Ausbildungsinteressierten zu gewinnen. Die Ergebnisse lassen keinen Rückschluss auf einzelne Personen oder auf den Kunden zu. Die Einzelheiten regelt § 4 AVV.
(4) Der Anbieter darf technische Nutzungsdaten ohne Personenbezug, insbesondere Anzahl, Dauer und Zeitpunkte von Gesprächen, Auslastung und Fehlerraten, zum Betrieb, zur Abrechnung und zur Verbesserung der Software verwenden.
Teil D · Pflichten des Kunden
§ 14 Inhalte und Freigabe
(1) Der Kunde stellt die Inhalte bereit, aus denen der Assistent antworten soll, gibt sie frei und hält sie aktuell. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Kundeninhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter ist zu einer Prüfung nicht verpflichtet.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er alle Rechte besitzt, die für die Nutzung der Kundeninhalte im Rahmen dieses Vertrags erforderlich sind, und dass die Kundeninhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte.
(3) Kundeninhalte dürfen nicht enthalten:
besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und Daten über Straftaten nach Art. 10 DSGVO,
Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse oder sonstige Unterlagen einzelner Bewerber,
personenbezogene Daten von Beschäftigten über deren Namen, Funktion und dienstliche Kontaktdaten hinaus,
Geschäftsgeheimnisse Dritter,
rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende oder irreführende Inhalte,
Schadsoftware oder Inhalte, die darauf angelegt sind, das Verhalten des Assistenten zu manipulieren.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Kundeninhalte mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Vorgaben für Stellenausschreibungen vereinbar sind.
(5) Der Kunde bewahrt eigene Kopien seiner Kundeninhalte auf.
§ 15 Einbindung
(1) Der Kunde bindet den Assistenten nach den technischen Vorgaben des Anbieters auf Websites ein, deren Inhaber er ist oder für die er berechtigt ist. Die Einbindung auf Websites Dritter oder für andere Unternehmen ist nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig.
(2) Der Kunde verlinkt den vom Anbieter bereitgestellten Datenschutzhinweis im Assistenten, prüft ihn vor Inbetriebnahme auf Richtigkeit, hält seine Angaben aktuell und ergänzt seine eigene Datenschutzerklärung, soweit erforderlich. Der Anbieter stellt dafür einen Textvorschlag bereit.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Einbindung mit den übrigen Diensten auf seiner Website, insbesondere einem Einwilligungsverfahren für Cookies, vereinbar ist.
(4) Der Kunde verändert den Einbindungscode nur nach den Vorgaben des Anbieters.
§ 16 Zugänge und Sicherheit
(1) Der Kunde vergibt Zugänge zum Dashboard nur an Personen, die zur Nutzung berechtigt sind, und entzieht sie unverzüglich, wenn die Berechtigung endet. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden. Jeder Zugang ist einer Person zuzuordnen.
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er nutzt die angebotenen Sicherheitsfunktionen, insbesondere eine Zwei-Faktor-Authentisierung, soweit verfügbar.
(3) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er vermutet, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind oder die Software missbräuchlich genutzt wird.
(4) Der Kunde haftet für Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden, soweit er sie zu vertreten hat.
§ 17 Unzulässige Nutzung
Der Kunde unterlässt jede Nutzung der Software, die gegen geltendes Recht oder diese Bedingungen verstößt. Untersagt ist insbesondere,
die Software oder ihre Bestandteile zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt ist,
die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen, weiterzuverkaufen oder ein konkurrierendes Produkt damit zu entwickeln,
Schutzmechanismen zu umgehen, Sicherheitslücken auszunutzen oder Lasttests ohne Zustimmung des Anbieters durchzuführen,
automatisierte Massenabfragen an den Assistenten zu richten oder den Assistenten zu anderen Zwecken als der Information von Besuchern zu nutzen,
Anweisungen, Systemvorgaben oder Konfigurationen des Assistenten oder der zugrundeliegenden Modelle auszulesen,
die Kennzeichnung als KI-System zu entfernen oder zu verdecken,
den Assistenten gegenüber Besuchern als Menschen auszugeben.
§ 18 Sperrung
(1) Der Anbieter darf den Assistenten oder den Zugang zum Dashboard ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn
konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen § 12 Abs. 4, § 14 Abs. 3 oder § 17 bestehen,
von der Nutzung eine Gefahr für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Software oder für Rechte Dritter ausgeht,
der Kunde nach § 23 in Zahlungsverzug ist,
eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt.
(2) Die Sperrung beschränkt sich nach Umfang und Dauer auf das Erforderliche. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, soweit möglich vorher, und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Abhilfe.
(3) Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt während einer Sperrung bestehen, wenn der Kunde den Grund der Sperrung zu vertreten hat. Zeiten einer berechtigten Sperrung gelten nicht als Ausfallzeit nach Anlage 2.
Teil E · Rechte
§ 19 Nutzungsrecht an der Software
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im Rahmen des gebuchten Pakets bestimmungsgemäß zu nutzen und den Assistenten nach § 15 auf seinen Websites einzubinden.
(2) Die Nutzung ist auf den Kunden als juristische Person beschränkt. Verbundene Unternehmen sind nur einbezogen, wenn dies in der Bestellung vereinbart ist.
(3) Alle übrigen Rechte an der Software, an ihrer Dokumentation, an den vom Anbieter erstellten Vorlagen, Texten und Infoblättern sowie an der Marke lemplo verbleiben beim Anbieter.
§ 20 Kundeninhalte und Arbeitsergebnisse
(1) Kundeninhalte. Die Kundeninhalte bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, an eingesetzte Dienstleister zu übermitteln und über den Assistenten öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Weitergehende Rechte erhält der Anbieter nicht.
(2) Arbeitsergebnisse. Der Kunde darf Arbeitsergebnisse, die für ihn erzeugt werden, zeitlich und räumlich unbeschränkt für eigene Zwecke nutzen, auch über das Vertragsende hinaus. Der Anbieter steht nicht dafür ein, dass an Arbeitsergebnissen Schutzrechte entstehen.
(3) Rückmeldungen. Anregungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden darf der Anbieter unentgeltlich und ohne Einschränkung verwenden, soweit sie keine Kundeninhalte oder personenbezogenen Daten enthalten.
§ 21 Schutzrechte Dritter
(1) Der Anbieter steht dafür ein, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software keine Rechte Dritter verletzt. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, die Software verletze seine Rechte, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform, überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr und unterstützt ihn dabei. Der Kunde erkennt keine Ansprüche an, ohne sich mit dem Anbieter abzustimmen.
(2) Der Anbieter kann nach seiner Wahl die Software so ändern, dass sie die Rechte nicht mehr verletzt, ohne dass ihre wesentlichen Funktionen leiden, oder für den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht erwirken. Ist beides nicht mit angemessenem Aufwand möglich, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
(3) Die Pflichten nach dieser Vorschrift bestehen nicht, soweit die Verletzung auf Kundeninhalten, auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung oder auf einer Änderung der Software durch den Kunden beruht.
(4) Für Schadensersatzansprüche gilt § 28.
Teil F · Vergütung und Laufzeit
§ 22 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Bestellvorgang angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig.
(3) Das laufende Entgelt wird je nach gewählter Zahlweise jährlich oder monatlich im Voraus berechnet und ist mit Rechnungsstellung fällig. Die gewählte Zahlweise hat keinen Einfluss auf die Laufzeit nach § 25.
(4) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlarten. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, fällige Beträge über die hinterlegte Zahlart einzuziehen. Für Zahlungen auf Rechnung kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
(5) Rechnungen werden ausschließlich elektronisch übermittelt und im Dashboard bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(6) Kosten, die durch eine Rücklastschrift oder eine nicht eingelöste Zahlung entstehen, trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
(7) Bei unterjährigem Beginn wird das erste Entgelt anteilig berechnet, soweit im Bestellvorgang nicht anders angegeben.
§ 23 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(2) Ist der Kunde mit einem fälligen Betrag länger als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter nach Mahnung in Textform mit Hinweis auf die drohende Sperrung und einer weiteren Frist von 7 Tagen den Assistenten und das Dashboard sperren. Die Sperrung wird nach vollständigem Zahlungseingang unverzüglich aufgehoben.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 25 Abs. 5 bleibt unberührt.
§ 24 Preisanpassung
(1) Der Anbieter kann die laufenden Entgelte mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anpassen, um gestiegene Kosten für den Betrieb der Software, insbesondere für Rechenzentren, Lizenzen, KI-Modelle und Personal, auszugleichen. Kostensenkungen werden in gleicher Weise berücksichtigt.
(2) Der Anbieter kündigt eine Anpassung mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.
(3) Erhöht sich das Entgelt um mehr als 5 Prozent gegenüber dem bisherigen Entgelt, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
(4) Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändert sich das Entgelt entsprechend, ohne dass es einer Ankündigung bedarf.
§ 25 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs zum Dashboard.
(2) Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate.
(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann auch über die dafür vorgesehene Funktion im Dashboard erklärt werden. Der Anbieter bestätigt den Eingang in Textform.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
der Kunde mit der Zahlung eines Betrags in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten länger als 30 Tage in Verzug ist,
der Kunde trotz Abmahnung in Textform erheblich gegen § 12 Abs. 4, § 14 Abs. 3 oder § 17 verstößt,
die Fortsetzung des Vertrags dem Anbieter aufgrund einer Änderung der Rechtslage oder einer behördlichen Anordnung nicht mehr möglich ist.
(6) Kündigt der Anbieter aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kann er als pauschalen Schadensersatz [50 Prozent] der Entgelte verlangen, die bis zum Ende der regulären Laufzeit angefallen wären. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 26 Vertragsende
(1) Mit Vertragsende wird der Assistent deaktiviert. Der Kunde entfernt den Einbindungscode von seinen Websites.
(2) Der Kunde kann bis 30 Tage nach Vertragsende den Export seiner Kundeninhalte und der noch vorhandenen Gesprächsverläufe in einem gängigen, maschinenlesbaren Format verlangen. Danach werden alle Daten nach dem AVV gelöscht. Der Anbieter ist nach Ablauf dieser Frist nicht verpflichtet, Daten aufzubewahren.
(3) Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit diese Bedingungen nicht ausdrücklich eine Erstattung vorsehen oder der Vertrag aus einem Grund endet, den der Anbieter zu vertreten hat.
(4) Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus wirken, insbesondere § 20 Abs. 2, §§ 28 bis 30, § 32 und § 38, gelten fort.
Teil G · Mängel und Haftung
§ 27 Mängelrechte
(1) Der Anbieter erhält die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Maßgeblich für die Beschaffenheit sind Anlage 1 und Anlage 2.
(2) Kein Mangel sind insbesondere
einzelne unzutreffende oder unvollständige Antworten des Assistenten im Rahmen der Grenzen nach § 11 Abs. 2,
Fehler, die auf Kundeninhalten beruhen,
Beeinträchtigungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf Änderungen am Einbindungscode oder auf Umständen in der Sphäre des Kunden beruhen,
eine Unterschreitung der Verfügbarkeit, die nach Anlage 2 nicht einzurechnen ist.
(3) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, soweit möglich mit Angabe von Zeitpunkt, betroffener Funktion und Bildschirmfotos. § 536c BGB bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Er kann die Mängelbeseitigung auch durch eine zumutbare Umgehungslösung erbringen, bis der Mangel endgültig behoben ist.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(6) Der Kunde kann eine Minderung nicht durch Abzug von laufenden Entgelten durchsetzen, sondern nur durch Rückforderung zu viel gezahlter Beträge. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch auf Minderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(7) Das Recht des Kunden zur Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, solange dem Anbieter die Mängelbeseitigung nicht ausreichend ermöglicht wurde oder sie nicht als fehlgeschlagen gilt. Die Mängelbeseitigung gilt als fehlgeschlagen, wenn der Anbieter innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen keine Abhilfe schafft.
(8) Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt § 28.
§ 28 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Arglist,
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
nach dem Produkthaftungsgesetz,
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Leichte Fahrlässigkeit. In allen übrigen Fällen haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Pflicht zur Bereitstellung der Software nach Anlage 2. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Höchstbetrag. Die Haftung nach Absatz 2 ist für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres zusammen auf [den höheren der folgenden Beträge: das im betroffenen Vertragsjahr geschuldete Entgelt oder 10.000 Euro] begrenzt.
(4) Inhalte und Antworten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass
Kundeninhalte unrichtig, unvollständig, veraltet oder rechtswidrig waren,
der Kunde Antworten des Assistenten trotz § 11 Abs. 3 als verbindliche Auskunft verwendet oder einem Besucher gegenüber als verbindlich dargestellt hat,
der Kunde den Assistenten entgegen § 12 Abs. 4 eingesetzt hat.
(5) Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus den vom Anbieter vorgehaltenen Sicherungen und den Kopien des Kunden nach § 14 Abs. 5 erforderlich ist.
(6) Personen. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Geschäftsführer, Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
§ 29 Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Dies gilt nicht in den Fällen des § 28 Abs. 1. Dort gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 30 Freistellung durch den Kunden
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass
Kundeninhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen § 14 Abs. 3 verstoßen,
der Kunde den Assistenten entgegen § 12 Abs. 4 oder § 17 nutzt,
der Kunde seine Pflichten als Verantwortlicher für die Daten der Besucher verletzt, insbesondere zur Information nach Art. 13 DSGVO.
(2) Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich gesetzlicher Anwaltsgebühren. Sie gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Abstimmung mit dem Kunden an und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr.
§ 31 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten verantwortlich, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und deren Auswirkungen sie auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht abwenden konnte. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Streiks Dritter, großflächige Stromausfälle, Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze sowie Angriffe auf IT-Systeme, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen erfolgen.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und nimmt die Leistung nach Wegfall des Hindernisses unverzüglich wieder auf.
(3) Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag fristlos kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden erstattet.
Teil H · Schlussbestimmungen
§ 32 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, vertraulich. Sie verwenden diese Informationen nur zur Durchführung des Vertrags und geben sie nur an Personen weiter, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und sie für die Vertragsdurchführung benötigen.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die
öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vorschrift bekannt werden,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden,
aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Pflicht offengelegt werden müssen. In diesem Fall informiert die offenlegende Partei die andere, soweit zulässig, vorher.
(3) Die Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
§ 33 Datenschutz
(1) Für die personenbezogenen Daten der Besucher und die personenbezogenen Daten in Kundeninhalten ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten regelt der AVV, der zusammen mit diesem Vertrag geschlossen wird.
(2) Für die personenbezogenen Daten der Ansprechpersonen und Nutzer des Kunden, die der Anbieter zur Durchführung des Vertrags verarbeitet, ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Hierzu informiert die Datenschutzerklärung unter lemplo.de/datenschutz. Der Kunde leitet diese Information an die betroffenen Personen weiter.
§ 34 Referenz
Der Anbieter darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform mit Namen oder Logo als Referenz nennen. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits gedruckte Materialien müssen nicht vernichtet werden.
§ 35 Kommunikation
(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen.
(2) Der Anbieter kann Erklärungen an die bei der Bestellung oder später im Dashboard angegebene E-Mail-Adresse des Kunden richten und im Dashboard bereitstellen. Der Kunde hält diese Adresse aktuell und stellt sicher, dass dort eingehende Nachrichten regelmäßig zur Kenntnis genommen werden.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 36 Änderung dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies erforderlich ist
wegen einer Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung,
wegen einer behördlichen Vorgabe,
zur Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke,
wegen der Einführung neuer Funktionen oder einer zulässigen Änderung der Leistungen nach § 7,
und das vertragliche Gleichgewicht dadurch nicht zu Lasten des Kunden wesentlich verschoben wird. Hauptleistungspflichten, Entgelte und Laufzeiten werden auf diesem Weg nicht geändert.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die geänderte Fassung mit Kennzeichnung der Änderungen bereit.
(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Mitteilung gesondert auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens hin.
(4) Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Beide Parteien können den Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen.
§ 37 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(2) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbereichs lemplo auf einen Erwerber übertragen. Er teilt dies dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
§ 38 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. § 305b BGB bleibt unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
1. Der Assistent
| Leistung | Umfang |
|---|---|
| Beantwortung von Fragen | zu Ausbildung, dualem Studium, Praktikum und zum Kunden als Arbeitgeber, auf Grundlage der freigegebenen Kundeninhalte |
| Verweis an Menschen | Nennung der vom Kunden hinterlegten Ansprechperson, wenn keine Antwortgrundlage besteht |
| Verlinkung | auf Stellenangebote und Seiten des Kunden, soweit hinterlegt |
| Kennzeichnung | dauerhaft sichtbarer Hinweis auf das KI-System, nicht abschaltbar |
| Datenschutzhinweis | für den Kunden vorbereitet, aus dessen Angaben erzeugt und im Assistenten verlinkt |
| Gespräche | unbegrenzte Anzahl, vorbehaltlich der Schutzgrenzen nach Nummer 5 |
| Sprache | Deutsch [weitere Sprachen nur, wenn in der Bestellung vereinbart] |
| Geltungsbereich | alle Ausbildungsberufe, Studiengänge und Standorte des Kunden innerhalb derselben juristischen Person |
2. Das Dashboard
| Funktion | Umfang |
|---|---|
| Inhalte | Hinzufügen, Bearbeiten, Freigeben und Entfernen von Kundeninhalten |
| Steuerung | Sperren einzelner Antworten, Pausieren des Assistenten |
| Auswertung | gestellte Fragen nach Themen und Häufigkeit, Fragen ohne Antwort, Zahl der Gespräche nach Zeit |
| Gesprächsverläufe | Einsicht, Markierung zur Nachbearbeitung, Löschung, Export |
| Zugänge | Anlage und Verwaltung von Nutzern mit Rollen |
| Unterlagen | Vertragsdokumente, AVV, Liste der Unterauftragsverarbeiter, Infoblätter, Textvorschlag für die Datenschutzerklärung |
| Zugriffsprotokoll | Einsicht in die Zugriffe des Anbieters auf Wortlaute nach § 7 AVV |
3. Einrichtung
Einmalige Einrichtung des Assistenten aus den bereitgestellten Inhalten, Bereitstellung des Einbindungscodes, Hinterlegung der Ansprechpersonen und eine Abstimmung zur Inbetriebnahme von bis zu [60 Minuten].
4. Nicht enthalten
Entgegennahme, Verwaltung oder Bewertung von Bewerbungen
Anbindung an Bewerbermanagementsysteme oder andere Systeme des Kunden
Gespräche mit einem Menschen über den Assistenten
Erstellung, Überarbeitung oder Übersetzung von Kundeninhalten über die Einrichtung hinaus
Anpassungen an der Website des Kunden
individuelle Programmierung
Rechts-, Datenschutz- oder Personalberatung
5. Schutzgrenzen
Zum Schutz vor Missbrauch und Überlastung begrenzt der Anbieter die Zahl der Anfragen je Besucher und Zeiteinheit sowie die Länge einzelner Eingaben. Die Grenzen sind so bemessen, dass die übliche Nutzung durch Besucher nicht eingeschränkt wird.
6. Preise
Es gelten die Preise und das Paket aus der Bestellung.
1. Verfügbarkeit
1.1 Zusage. Der Anbieter stellt den Assistenten mit einer Verfügbarkeit von 98,0 Prozent im Kalendermonat bereit.
1.2 Begriff. Der Assistent ist verfügbar, wenn er am Übergabepunkt erreichbar ist und Anfragen entgegennimmt und beantwortet. Übergabepunkt ist der Anschluss des Rechenzentrums an das Internet.
1.3 Berechnung.
Verfügbarkeit in Prozent = (Minuten im Kalendermonat − anrechenbare Ausfallminuten) ÷ Minuten im Kalendermonat × 100
Bei 30 Tagen entsprechen 98,0 Prozent einer zulässigen Ausfallzeit von etwa 14 Stunden und 24 Minuten im Monat.
1.4 Messung. Die Verfügbarkeit wird durch eine automatische Überwachung des Anbieters in Abständen von höchstens fünf Minuten gemessen. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen des Anbieters. Der Kunde kann einen abweichenden Nachweis führen.
1.5 Nicht als Ausfallzeit gelten
geplante Wartungsarbeiten nach Nummer 2, höchstens 8 Stunden je Kalendermonat,
Notfallwartungen nach Nummer 2.3,
Störungen außerhalb des Übergabepunkts, insbesondere des Internets, der Website des Kunden, ihres Hostings, eines Einwilligungsverfahrens für Cookies und der Endgeräte oder Browser der Besucher,
Störungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere durch eine fehlerhafte oder veränderte Einbindung,
Zeiten einer berechtigten Sperrung nach § 18,
Ereignisse höherer Gewalt nach § 31,
Funktionen, die als Vorabversion, Beta oder Test gekennzeichnet sind.
1.6 Dashboard. Für das Dashboard strebt der Anbieter dieselbe Verfügbarkeit an. Eine Zusage besteht insoweit nicht.
1.7 Folgen einer Unterschreitung. Unterschreitet die Verfügbarkeit den Wert nach Nummer 1.1, stehen dem Kunden die Rechte nach § 27 und § 28 zu.
2. Wartung
2.1 Der Anbieter führt geplante Wartungsarbeiten nach Möglichkeit zwischen 20 und 6 Uhr oder an Wochenenden durch.
2.2 Geplante Wartungsarbeiten, die zu einer Unterbrechung führen, kündigt der Anbieter mindestens zwei Werktage vorher an, per E-Mail oder im Dashboard.
2.3 Notfallwartungen zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Software darf der Anbieter jederzeit und ohne Ankündigung durchführen. Er informiert den Kunden unverzüglich.
3. Support
3.1 Erreichbarkeit. Per E-Mail an kontakt@lemplo.de. Supportzeiten sind Werktage von 9 bis 17 Uhr.
3.2 Reaktionszeiten.
| Stufe | Beschreibung | Reaktion innerhalb der Supportzeiten |
|---|---|---|
| 1 · Ausfall | Der Assistent antwortet insgesamt nicht | 4 Stunden |
| 2 · Erhebliche Störung | Eine wesentliche Funktion ist beeinträchtigt, der Assistent antwortet aber | 1 Werktag |
| 3 · Sonstiges | Fragen zur Bedienung, geringe Störungen, Anregungen | 3 Werktage |
3.3 Begriff. Reaktion ist die Bestätigung des Eingangs durch einen Menschen mit einer ersten Einschätzung. Eine bestimmte Frist zur Behebung ist nicht geschuldet. Der Anbieter bearbeitet Störungen der Stufe 1 bis zur Behebung vorrangig.
3.4 Einstufung. Die Einstufung nimmt der Anbieter nach billigem Ermessen anhand der Meldung des Kunden vor.
3.5 Meldung. Eine Meldung enthält die betroffene Funktion, den Zeitpunkt und eine nachvollziehbare Beschreibung. Fristen beginnen mit dem Eingang einer vollständigen Meldung innerhalb der Supportzeiten.